Gremien

An der Universität Heidelberg gibt es diverse zentrale und dezentrale Gremien.

Studierendenrat

Seit der Wiedereinführung der Studierendenparlamente durch die rot-grüne Landesregierung gibt es seit Dezember 2013 in Heidelberg einen StuRa. Er ist die offizielle Vertretung der Studierenden und setzt sich großenteils aus gewählten Fachschaftsvertretern, zum anderen Teil aus Vertretern politischer Listen zusammen. Während zunächst vor allem die Geschäftsordnung, Änderungen von Fachschaftssatzungen und weitere „Formalia“ im Mittelpunkt standen, kann man sich nun zunehmend (hochschul)politischen Themen zuwenden. So wurde viel über das Semesterticket und die Verhandlungsstrategie gegenüber dem RNV diskutiert und eine Urabstimmung durchgeführt. Themen sind darüber hinaus die Vernetzung mit anderen Hochschulen landes- und bundesweit (es geht beispielsweise um Studiengebühren, Zulassungsvoraussetzungen, NC oder Bildungsstreik), Reformen im Bildungssystem (derzeit die Einführung des neuen Masters of Education), Prüfungsmodalitäten an der Universität Heidelberg, Berichte aus dem Senat und anderen Gremien etc.

Fachrat

Das Gremium, das am meisten mit dem Fach zu tun hat, ist – nomen est omen – der Fachrat. Fachräte gibt es in den Fächern der Neuphilologischen und der Philosophischen Fakultät sowie der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften. Er setzt sich bei uns aus den drei Professoren (Herr Grethlein, Herr Kloss, Herr Schwindt), drei Mitgliedern aus dem Mittelbau (Frau Winter, Frau Jacquier, Herr Allgeier), drei Studenten, die sich in der Fachschaft engagieren (s.u), und zwei Sekretärinnen (Frau Hug, Frau Bungarten) zusammen. Aufgabe des Fachrats sind beispielsweise die Erstellung von Studienordnungen, die Planung des Lehrangebots und die Lehrevaluation (vgl. die Fachratssatzung).

Die studentischen Mitglieder sind seit Februar 2023 Martha Pfeiffer, Konrad Hinkel und Jannis Schramm.

Finanzverantwortlicher

Fachschaften verwalten ihre Mittel grundsätzlich selbst. Hierzu bestellen die Fachschaftsräte bis zu zwei Finanzverantwortliche für die Bewirtschaftung der Mittel. Finanzverantwortliche müssen vor allem sicherstellen, dass die Mittel ordnungsgemäß verwaltet und im Rahmen des Budgetplans ausgegeben werden. Hierzu wirken sie an der Erstellung des Haushaltsplans und der ordnungsgemäßen Beschlussfassung mit und prüfen alle Abrechnungen ihrer Fachschaft.

Der Finanzverantwortliche sind seit dem WS 23/24 Ida Schober und Johanna Seckinger, der Konrad Hinkel nach vielen Jahren im Amt ablöste.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat berät über die Belange, die die Fächer der jeweiligen Fakultät betreffen. Dort wird über Schaffung und Schließung von Studiengängen, Berufung neuer Professoren, Studiengebührenverteilung, das semesterliche Lehrangebot, Struktur- und Entwicklungspläne und vieles mehr beraten. In den Fakultätsräten sitzen 6-8 gewählte Studierende. Die Klassische Philologie gehört zur Philosophischen Fakultät, der größten an der Universität Heidelberg.

Senat

Der Senat ist das zentrale Gremium, welches grundlegende Entscheidungen an der Universität trifft. Dies beinhaltet ebenfalls Personalfragen, Schließung oder Umstrukturierung von Instituten etc. Die eigentlichen Entscheidungen fällt in letzter Zeit allerdings immer häufiger das Rektorat, in dem keine studentische Vertretung vorgesehen ist. Die Arbeit im Senat wird in verschiedenen Ausschüssen des Senats vorbereitet, die oft auch studentische Mitglieder haben.

Universitätsrat

Der Aufsichtsrat (in Heidelberg Universitätsrat genannt) ist zuständig für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen zur Profilbildung und zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vor. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt formal die Geschäftsführung des Rektorats. Die Vorsitzenden der Aufsichtsräte sind gut vernetzt und tauschen sich intensiv mit den Hochschulleitungen aus und nehmen so eher im Sinne der Hochschulleitungen Einfluss auf hochschulpolitische Entwicklungen. Dem Aufsichtsrat gehören sechs außeruniversitäre Mitglieder aus Politik und Wirtschaft sowie fünf Universitätsmitglieder an, darunter ein Student. Die Mitglieder werden auf Vorschlag einer Auswahlkommission vom Ministerium eingesetzt.