FAQ

Übersicht

  • Orientierungsprüfung (GymPO, “alter” und polyvalenter BA)
  • Zwischenprüfung (GymPO)
  • Übergreifende Kompetenzen (“alter” und polyvalenter BA)
  • Wahlmodul (GymPO)
  • Wahlmodul (Polyvalenter BA)
  • Ergänzende Module im Erweiterungsfach (GymPO)
  • Anrechnung von Studienleistungen im Erweiterungsfach (GymPO)
  • Sprachnachweise (GymPO, “alter” BA, polyvalenter BA)
Sollte Deine Frage hier nicht beantwortet werden, so wende Dich gern an die Fachstudienberater des Seminars, sie sind da, um dir zu helfen! Ansonsten kannst du dich natürlich auch immer gerne an die Fachschaft wenden
Orientierungsprüfung (GymPO, „alter“ und polyvalenter BA)

Bis wann muss ich die Orientierungsprüfung ablegen?

Du musst die Orientierungsprüfung spätestens Ende des dritten Semesters ablegen. Solltest du sie beim ersten Mal nicht bestehen, musst du sie im folgenden Semester wiederholen. Das heißt: Bei Nichtbestehen im 1. Semester musst du im 2. Semester nochmal schreiben, bei Nichtbestehen im 2. Semester musst du im 3. Semester nochmal schreiben.

Was genau ist die Orientierungsprüfung überhaupt?

Du nimmst an einem der Lektürekurse teil, die eine Möglichkeit zur Orientierungsprüfung anbieten (sie sind entsprechend mit “OP” gekennzeichnet). Am Ende des Kurses musst du die Klausur bestehen, womit du gleichzeitig die Orientierungsprüfung bestehst. Anschließend musst du an einem Beratungsgespräch mit dem/der Dozent/in des Kurses teilnehmen, egal ob du bestanden hast oder nicht.

Du hast noch mehr Fragen?

Es gibt an unserem Seminar eigens einen Studienberater, an den du dich mit Deinen Fragen zur Orientierungsprüfung wenden kannst (z. B. auch mit Anträgen zur Fristverlängerung). Mit Fragen zur konkreten Durchführung eines Kurses wendest du dich aber am besten direkt an den jeweiligen Dozenten.
Zwischenprüfung (GymPO)

Bis wann muss ich die ZP ablegen?

Prinzipiell sollte die ZP nach Studienverlaufsplan im 4. Semester abgelegt werden. Solltest du das nicht schaffen, ist es kein Problem: Spätestens bis zum Anfang des 7. Fachsemesters muss sie aber nachgewiesen werden. Da die Prüfungen immer zum Semesterende stattfinden, muss die ZP also spätestens im 6. Fachsemester absolviert werden. (Dabei sind alle etwaigen Wieder­holungen schon eingerechnet.). Wenn du zu der großen Mehrheit gehörst, die das Graecum erst während des Studiums erworben hat, können dafür bis zu zwei Semester auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Hast du also im Lateinstudium Grie­chisch nachgelernt und deine ZP deswegen nicht bis zum sechsten Semester absolviert, hast du die Möglichkeit, einen Aufschub zu beantragen, um auch noch nach dem sechsten Semester zur Prüfung anzutreten. (In diesem Fall musst du dich an den zuständigen Studienberater wenden.)

Welche Kurse muss ich belegen, bevor ich den ZP-Lektürekurs machen kann?

Abgeschlossen müssen sein: Basismodul, Literaturwissenschaft I, Stil I, Stil II, Literaturwissenschaft Vertiefung I. NICHT das Modul Sprachwissenschaft, NICHT der Klausurenkurs. Zwar wird eine Gesamtnote aus dem Klausurenkurs und dem ZP-Lektürekurs errechnet und auf einer Urkunde beide Noten aufgelistet, aber du kannst den Klausurenkurs auch erst nach der ZP-Lektüre machen. Nur das Vertiefungsmodul muss du bei der Anmeldung zur ZP noch nicht abgeschlossen, aber zumindest angefangen haben; Du kannst also zur ZP antreten, auch wenn du das Modul erst im gleichen Semester wie den Lektürekurs zur ZP absolvierst. In diesem Fall muss dir der/die Dozent/in des betreffenden Kurses eine Bestätigung ausstellen, dass du den Kurs gerade besuchst und dass du den Schein erwerben wirst.

Wie melde ich mich zur ZP an?

Für den Klausurenkurs meldest du dich wie üblich im LSF an. Für die Abschlussklausur im Lektürekurs zur ZP musst du dich zusätzlich im Sekretariat anmelden. Auf die Anmeldefrist wird dich dein/e Dozent/in aufmerksam machen. Es ist ein Formular nötig, auf dem auch alle Dokumente aufgelistet sind, die man zur Anmeldung mitbringen muss.

Wie oft, darf ich zur ZP antreten?

Alle zum ZP-Modul gehörigen Veranstaltungen (Klausurenkurs und Lektürekurs) darfst du einmal wiederholen. Solltest du den Kurs auch im zweiten Versuch nicht bestehen, verlierst du deinen Prüfungsanspruch im betreffenden Fach.

Für den Fall, dass ich zweimal nicht bestehe – was dann?

Wenn du den Lektürekurs zur ZP oder den Klausurenkurs in Latein/Griechisch zweimal nicht bestanden hast, darfst du das Fach nicht mehr als Hauptfach studieren. In dem Fall musst du ein anderes Hauptfach wählen, kannst Latein/Griechisch allerdings als Erweiterungsfach mit Nebenfachanforderungen weiterstudieren.

Übergreifende Kompetenzen („alter“ und polyvalenter BA)

Wie viele Leistungspunkte muss ich für Übergreifende Kompetenzen erwerben?

In allen Bachelor-Studiengängen musst du insgesamt 20 Leistungspunkten für die „Übergreifende Kompetenzen“ erwerben, die nicht in die jeweiligen Fachstudienanteile eingerechnet, sondern getrennt ausgewiesen werden. Die Leistungen musst du in ein Formular eintragen, dass du auf dieser Seite findest: http://www.uni-heidelberg.de/md/phi…. Das vollständig ausgefüllte Formular muss erst der Fachstudienberater abzeichnen, bevor du die Leistungen ins LSF eintragen lassen kannst.

Wie müssen sich die 20 LP zusammensetzen?

Die Studiengänge der Fakultät weisen im Vorlesungsverzeichnis und in den Modulhandbüchern alle Veranstaltungen bzw. Module aus, die du dir als „Übergreifende Kompetenzen“ anrechnen lassen kannst. Auf diese Weise entstehen vier Bereiche:

  1. Berufsqualifikation
  2. Interdisziplinarität
  3. Interkulturalität
  4. Organisatorische, pädagogische und soziale Kompetenzen
Als Studierender der Bachelorstudiengänge Latinistik/Gräzistik kannst du weitestgehend eigenständig Veranstaltungen aus diesem Pool auswählen, musst allerdings darauf achten, dass jeder der Bereiche I-III mindestens einmal vertreten ist. Wenn du die Lehramtsoption des polyvalenten Bachelors gewählt hast, musst du in den Übergreifenden Kompetenzen lehramtsbezogene Veranstaltungen belegen, um zum Master of Education zugelassen zu werden. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 02/2016) gibt es noch keine endgültige Regelung darüber, ob fehlende Leistungen auch im Masterstudium nachgeholt werden können. Schau dir hierfür auch die Rahmenregelung zur Lehramtsoption an: https://www.stura.uni-heidelberg.de/…
Die 20 LP setzen sich wie folgt zusammen:
  • Fachbezogene Elemente: Fachdidaktik Fach 1 (2 LP)
  • Fachdidaktik Fach 2 (2 LP)
Bildungswissenschaftliche Elemente:
  • Einführung in die Schulpädagogik (3 LP)
  • Einführung in die Pädagogische Psychologie (3 LP)
  • Grundlagen der Bildungswissenschaften (4 LP)
  • 3-wöchiges berufsorientierendes Praktikum (BOP I = sog. „Orientierungspraktikum“) in einer Schule (3 LP)
  • 2-wöchiges berufsorientierendes Praktikum (BOP II) in einer Bildungseinrichtung oder einer Schule (3 LP)

 

Die beiden berufsorientierenden Praktika sind Bestandteile des Bachelor-Studiums, weshalb du sie nicht vor Beginn des Studiums absolvieren kannst. Hast du noch mehr Fragen zu den bildungswissenschaftlich verantworteten Elementen der Lehramtsoption be, musst du dich an die Beraterinnen und Berater am Institut für Bildungswissenschaften wenden: http://www.ibw.uni-heidelberg.de/st…

Wie werden die Leistungen angerechnet?

Die Kriterien für die Punktevergabe findest Du im Einzelnen in der Anlage 2 der Prüfungsordnung („Rahmenrichtlinie für das ÜK-Segment der Philosophischen Fakultät“: http://www.uni-heidelberg.de/imperi… ).

Müssen die Leistungen benotet sein?

Nein, die Leistungen müssen zwar nicht benotet sein, aber es wird in jedem Fall eine Prüfungsleistung gefordert. Absolvierst du beispielsweise ein Praktikum , musst du einen detaillierten Praktikumsbericht erstellen.

Wahlmodul (GymPO)

Was muss ich zu Ausmaß und Anrechnung wissen?

Das Modul umfasst 8 LP. Für die Zusammensetzung bzw. Auswahl der Kurse bist du hinsichtlich der Leistungspunkte an keine Vorgaben gebunden. Wichtig zu wissen: es wird die auf dem jeweiligen Schein angegebene Punktzahl angerechnet, auch wenn die Punkteverteilung nach Kriterien erfolgt, die von denen des Seminars für Klassische Philologie abweichen!

Welche inhaltlichen Kriterien gibt es?

Außer Exkursionen kannst du keine fachinternen Veranstaltungen wählen. Bei den entsprechenden Kursen muss der “Bezug zur Antike” klar erkennbar sein. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Veranstaltung, die du gerne belegen würdest, auch wirklich angerechnet werden kann, frag am besten bei der Fachstudienberatung nach.

Müssen die Leistungen benotet sein?

Leistungen, die für das Wahlmodul angerechnet werden, müssen eine Prüfungsleistung enthalten, auch wenn sie prinzipiell unbenotet sein könnten, d.h. reine „Sitzscheine“ kannst du dir nicht anrechnen lassen.

Kann ich mir Kurse aus meinem Zweit- oder Drittfach anrechnen lassen?

Es gibt viele Fächerkombinationen (z.B. Latein + moderne Fremdsprache, Latein + Theologie, Latein + Geschichte u.a.) die sicherlich Kurse anbieten, die einen Bezug zur Antike aufweisen, beispielsweise im Rahmen eines Seminars zur Ovidrezeption bei Shakespeare. Diese Scheine können für das Wahlmodul geltend gemacht werden, aber nur dann, wenn du sie ausschließlich für das Wahlmodul anrechnen lässt und keine Anrechnung im zweiten/dritten Fach stattfindet. Eine doppelte Anrechnung von Leistungen ist nicht erlaubt!

Wahlmodul (Polyvalenter BA)

Was muss ich zu Ausmaß und Anrechnung wissen?

Das Modul umfasst 8 LP. Für die Zusammensetzung bzw. Auswahl der Kurse bist du hinsichtlich der Leistungspunkte an keine Vorgaben gebunden. Wichtig zu wissen: es wird die auf dem jeweiligen Schein angegebene Punktzahl angerechnet, auch wenn die Punkteverteilung nach Kriterien erfolgt, die von denen des Seminars für Klassische Philologie abweichen!

Welche inhaltlichen Kriterien gibt es?

Es können sowohl Kurse aus den Bereichen Latein und Griechisch als auch Kurse anderer Fächer gewählt werden. Bei den entsprechenden Kursen muss der “Bezug zur Antike” klar erkennbar sein. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Veranstaltung, die du gerne belegen würdest, auch wirklich angerechnet werden kann, frag am besten bei der Fachstudienberatung nach.

Müssen die Leistungen benotet sein?

Leistungen, die für das Wahlmodul angerechnet werden, müssen eine Prüfungsleistung enthalten, auch wenn sie prinzipiell unbenotet sein könnten, d. h. reine „Sitzscheine“ kannst du dir nicht anrechnen lassen.

Kann ich mir Kurse aus meinem Zweit- oder Drittfach anrechnen lassen?

Es gibt viele Fächerkombinationen (z.B. Latein + moderne Fremdsprache, Latein + Theologie, Latein + Geschichte u.a.) die sicherlich Kurse anbieten, die einen Bezug zur Antike aufweisen, beispielsweise im Rahmen eines Seminars zur Ovidrezeption bei Shakespeare. Diese Scheine können für das Wahlmodul geltend gemacht werden, aber nur dann, wenn du sie ausschließlich für das Wahlmodul anrechnen lässt und keine Anrechnung im zweiten/dritten Fach stattfindet. Eine doppelte Anrechnung von Leistungen ist nicht erlaubt!

Ergänzende Module im Erweiterungsfach (GymPO)
Wenn du Latein oder Griechisch als Erweiterungsfach (also als „drittes Fach“) mit Hauptfach- oder Beifachanforderungen studierst, muss du insgesamt 6 Leistungspunkte in den „Ergänzenden Modulen“ erwerben. Diese Leistungspunkte kannst du im Bereich der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder der personalen Kompetenz erworben werden. Unbenotete Scheine sind nicht anrechenbar.
Anrechnung von Studienleistungen im Erweiterungsfach (GymPO)
Wenn du in der GymPO Latein oder Griechisch im Hauptfach neben einem weiteren Fach außerhalb der Klassischen Philologie studierst (also z.B. 1. Hauptfach: Germanistik, 2. Hauptfach: Latein) und Griechisch oder Latein als Erweiterungsfach (mit Haupt- oder Nebenfachanforderungen) hinzunimmst, kannst du dir Studien- und Prüfungsleistungen, die identisch mit den vorgeschriebenen Leistungen für das Hauptfach sind, ohne (!) Ersatzleistung in seinem Erweiterungsfach anrechnen lassen. Noten und Leistungspunkte werden hierbei für das Erweiterungsfach einfach übernommen. Das gilt vor allem für die Einführungen in die Klassische Philologie, in die Literatur- und Sprachwissenschaft, da diese Kurse in Latein wie auch in Griechisch belegt werden müssen und in beiden Fächern identisch sind. Bei anderen Kursen, die für beide Fächer angeboten werden, d.h. bei übergreifenden Themen wie z.B. „Antike Rhetorik“ oder „Rezeption antiker Literatur“, ist eine Anrechnung möglich, wenn in der Prüfungsleistung sowohl Griechisch als auch Latein abgedeckt wurden. Für die Anrechnung der Leistungen für das Erweiterungsfach musst du dich an die Fachstudienberater wenden.
Sprachnachweise (GymPO, “alter” BA, polyvalenter BA)

Welche Sprachen muss ich nachweisen?

Latinum / Graecum Hauptfach der GymPO und im BA („alt“ und polyvalent) 50%: Latinum und Graecum Erweiterungsbeifach der GymPO und im BA 25%: jeweils nur Latinum bzw. Graecum. Moderne Fremsprachen BA-Studiengängen („alt“ und polyvalent): Sprachkenntnisse in Englisch und einer modernen romanischen Fremdsprache. In der Regel sind diese Kenntnisse aber über den Schulunterricht abgedeckt, wenn nicht kannst du im Zentralen Sprachlabor (kostenpflichtig) Sprachkurse belegen oder am Romanischen Seminar (kostenlos) Kurse in Katalanisch, Galicisch oder Rumänisch machen. Erstere findest Du im LSF unter dem Zentralen Sprachlabor, letztere beim Romanischen Seminar. Beide gehören zur Neuphilologischen Fakultät.

Wie müssen die Sprachkenntnisse erfasst werden?

Das Latinum und/oder das Graecum muss in allen Studiengängen über das LSF erfasst werden. Der Sprachnachweis in Englisch und der modernen romanischen Fremdsprache muss nur im polyvalenten BA über LSF erfasst werden. Achtung: es reicht nicht, die entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorzulegen, du musst nochmal zusätzlich mit dem Nachweis im Sekretariat vorbeischauen. Hattest du Englisch und die moderne romanische Fremdsprache in der Schule, genügt die Vorlage Deines Abiturzeugnisses.

Bis wann müssen die Sprachkenntnisse erfasst sein?

Die Sprachnachweise über das Latinum/Graecum musst du spätestens zum Beginn des 4. Fachsemesters eintragen lassen, die Kenntnisse in Englisch und einer romanischen Sprache müssen bis zum Besuch des (ersten) Hauptseminars. Achtung: ist der Sprachnachweis nicht im LSF erfasst, kannst du dich bei bestimmten Kursen, für die diese Sprachkenntnisse Voraussetzung sind, nicht für die Prüfung im LSF anmelden (Beispiel: Ohne Latinum und Graecum kann man sich nicht zum Klausurenkurs anmelden!).